Allgemeine Geschäftsbedingungen e-Vertising Cornelia Noll
Theodor-Heuss-Straße 15, 65232 Taunusstein
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ab sofort für alle Leistungen, es sei denn, dass hiervon abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte.
1. Angebot und Preise:
Sämtliche von e-vertising abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch e-vertising werden diese für e-vertising verbindlich. Die Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer.
2. Auftragserteilung:
Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig, ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch für Unterbrechungen und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht durch e-vertising zu vertreten ist.
3. Verpackungs- und Versandkosten:
Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung an e-vertising trägt der Auftraggeber die Fracht- und Portokosten frei Haus Wiesbaden oder einem anderen zentralen Lieferort innerhalb Deutschlands.
4. Nutzungsrecht:
Der Auftraggeber nutzt die von e-vertising erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen vorher schriftlich vereinbart und aus urheberschutzrechtlichen Gründen vertraglich geregelt sein. Konzepte, Strategien und Systeme, die von e-vertising erbracht wurden, werden immer nur für ein juristisch selbständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein. Ohne ausdrücklich anders lautende Weisung durch den Kunden ist e-vertising generell berechtigt, geleistete Arbeiten als Referenz zu eigenen Werbezwecken zu publizieren.
5. Zahlung:
Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Rechnung rein netto fällig. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4 % über dem jeweiligen Lombardsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden, sofern von e-vertising nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn e-vertising über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG übernimmt der jeweilige Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin, neben der Gesellschaft, die persönliche Haftung für die eingegangene Zahlungsverpflichtung mit der Firma e-Vertising und steht für die Zahlung des jeweiligen Rechnungssaldos persönlich ein.
e-Vertising kann für alle Dienstleistungen eine Vorauszahlung berechnen. Die Höhe der Vorauszahlung ist vom Fremdkostenanteil (z.B. Media) abhängig.
6. Haftung:
Für verschuldete Fehler bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet e-Vertising bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag. Weitergehende Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche von Kaufleuten aus Unmöglichkeit und Verzug sind ebenfalls ausgeschlossen; im übrigen sind sie auf die Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag begrenzt. Der Ausschluss und die Begrenzung der Haftung entfallen, sofern e-Vertising Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
Im kaufmännischen Verkehr haftet e-Vertising darüber hinaus auch nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung von e-Vertising für grobe Fahrlässigkeit auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt.
Die meisten von e-Vertising erbrachten Dienstleistungen basieren auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, haftet ausschließlich der Auftraggeber selbst.
e-Vertising legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die vom Auftraggeber innerhalb einer vorgegebenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder zu korrigieren sind. Wird diese Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit e-Vertising schriftlich abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Zeitverzögerungen und die damit verbundenen Kosten.
Der Auftraggeber befreit e-Vertising von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, wegen Verstoßes der von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen gegen gesetzliche Vorschriften. Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 4 Wochen nach den jeweiligen Leistungsberichten geltend gemacht werden. Andernfalls sind die Gewährleistungs- und Besserungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht außerhalb des kaufmännischen Verkehrs bei nicht offensichtlichen Mängeln.
7. Konkurrenzausschluss:
Falls nicht anders schriftlich vereinbart, akzeptiert e-Vertising prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte, Hersteller oder Branchen tätig zu werden.
8. Datenschutz:
Für alle Aufträge gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von e-Vertising im Rahmen der für Agenturen üblichen Arbeitsweise sichergestellt.
e-Vertising übernimmt für die von ihr erstellten Leistungen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.
9. Media:
Die Schaltzusagen für alle Medien werden für e-Vertising erst dann rechtsverbindlich, wenn eine verbindliche Rückbestätigung durch die betreffenden Werbeträger vorliegt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Taunusstein.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Taunusstein im März 2008